Hausordnung
für das Museum Georg Schäfer

1.
Betreiberin des Museums ist die Stadt Schweinfurt

 

2.
Nicht gestattet ist

A) in den Innenräumen:

  • das Berühren und Beschädigen der Exponate und technischen Anlagen
  • das Verstellen des Mobiliars
  • das Mitbringen von Tieren
  • das Rauchen, der Gebrauch von Streichhölzern o. ä. und offenes Feuer
  • das Essen und Trinken – ausgenommen im Bereich des Cafés und im Bereich des Foyers bei gebuchten Sonderveranstaltungen
  • das Mitnehmen von größeren Gepäckstücken, Taschen, Mappen und Regenschirmen oder Spazierstöcken (außer Krankenstöcken), Mänteln und Jacken (Kleidungsstücke müssen in der Garderobe deponiert werden)
  • die mit Geräuschen verbundene Benutzung von mobilen Telefonen und von Computern
  • das Fotografieren mit Blitzlicht und / oder mit Stativ
  • (bei Aufnahmen, die gewerblich oder kommerziell genutzt werden, ist vorher die Genehmigung der Museumsleitung einzuholen)
  • das Übertreten der dunklen Markierungslinien in den Sammlungsräumen

B) in den Außenanlagen (Terrassen, Rampe, Treppen)

  • das Befahren mit Skates o. ä., Rädern und motorisierten Fahrzeugen

3.
Das Museumspersonal ist befugt, Besucher auf die Hausordnung hinzuweisen und bei Nichtbeachtung geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

4.
Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

Schweinfurt, 04. Juni 2018                           

gez. Dr. Wolf Eiermann, Direktor